AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der TechniSat Digital GmbH

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General Conditions of Business and Delivery of TechniSat Digital GmbH
English Version

Stand: Juni 2022

1. Geltungsbereich / Vertragsschluss

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte der TechniSat Digital GmbH (im Folgenden „TechniSat“) mit Unternehmern und Wiederverkäufern (im Folgenden „Käufer“). Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail oder Fax) vereinbart ist.
Die Angebote von TechniSat sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer bzw. mit der Auslieferung der Ware an den Kunden zustande.

2. Preise / Versandkosten

  • Mit Erscheinen der neuen Produktkataloge und Produktsortimente werden die bisherigen Produktkataloge und Sortimente von TechniSat ungültig. Es gelten die jeweils aktuellen Produktsortimente und Bezugskonditionen, die am Tag des Bestelleingangs Gültigkeit haben.
  • TechniSat ist berechtigt, nach Auftragszugang eine Preiserhöhung an den Käufer weiterzuleiten, soweit sie auf Lohnerhöhungen und Materialverteuerungen, insbesondere Erhöhung der Lieferantenpreise beruht und der Umfang der Erhöhung marktüblich und angemessen ist. Übersteigt die Preiserhöhung den marktüblichen Umfang, so steht dem Käufer ein Recht zur Vertragsauflösung zu.
  • Bei einem Auftragswert ab 200,00 € (netto) erfolgt die Lieferung frei Haus. Bei einem geringeren Auftragswert wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 € erhoben

3. Änderungsvorbehalt

TechniSat behält sich technische Änderungen innerhalb des Qualitätstoleranzbereiches sowie handelsübliche Abweichungen vor; Abbildungen und Beschreibungen können insoweit von der gelieferten Ware abweichen.

4. Zahlung, Verpackung und Versand/Gefahrenübergang

  • Verpackungskosten, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.
  • TechniSat ist berechtigt, per Nachnahme zu liefern. Auch soweit die Lieferung nicht per Nachnahme erfolgt, sind Rechnungen grundsätzlich sofort ohne Abzug fällig. Eine Skontogewährung erfolgt nur dann und nur insoweit, wie sie Inhalt des Angebotes von TechniSat ist. Sofern durch TechniSat eine Zielgewährung erfolgt, sind die Angaben auf der Rechnung maßgeblich. Ein etwaiger Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet.
  • TechniSat ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie dennoch angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind TechniSat zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt TechniSat keine Gewähr.
  • Bei Versendung der Ware an den Kunden geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.

5. Annahme- und Zahlungsverzug / Zahlungseinstellung / Insolvenzantrag

  • Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist TechniSat berechtigt, für den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  • Überschreitet der Käufer eine gesetzte Zahlungsfrist, fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an. Zusätzlich wird eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € erhoben. TechniSat bleibt die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens vorbehalten; nach Eintritt des Verzuges ist TechniSat berechtigt, für jedes Mahnschreiben einen pauschalierten Aufwandsersatz in Höhe von 15,00 € geltend zu machen.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers infolge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in oder eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Käufers, ist TechniSat berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Mängelanzeige / Gewährleistung

  • Ist der Käufer Vollkaufmann, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung sorgfältig zu untersuchen und TechniSat Mängel unverzüglich – spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Anlieferung – schriftlich anzuzeigen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige an TechniSat. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Beanstandungen bezüglich eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung.
  • Ist der Käufer zwar Nichtkaufmann, jedoch Unternehmer, gelten die vorgenannten Obliegenheiten mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel der Ware binnen einer Frist von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich angezeigt werden müssen. Offensichtliche Verpackungs- und Transportschäden müssen binnen einer Frist von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich angezeigt werden.
  • TechniSat bietet keine Gewährleistung für Mängel, die auf dem unsachgemäßen Umgang mit der Ware (z. B. unberechtigte Öffnung der Geräte) oder Hardware- bzw. Softwaremodifikationen beruhen.
  • Bei Hardware- oder Softwaremodifikationen, die den Zustand der Ware verändern, nach Gesetz die Herstellereigenschaft neu begründen oder gesetzlich verboten sind, haftet TechniSat nicht mehr als Hersteller und die betroffenen Produktspezifikationen gelten nicht mehr.
  • Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden über die v. g. Haftungsbeschränkungen zu informieren und diese Regelungen mittels AGB, soweit zulässig, entsprechend weiterzugeben.
  • Bei Rücklieferung der Ware wegen eines behaupteten Mangels an TechniSat, muss der Lieferung eine genaue Fehlerbeschreibung beiliegen. Des Weiteren ist die Ware inklusive Zubehör (z. B. Netzkabel, Fernbedienung) in ordnungsgemäßer und sicherer Verpackung zurückzusenden.
  • Andernfalls ist TechniSat zur Geltendmachung von Schadenersatz, zur kostenpflichtigen Rücksendung oder In-Rechnung-Stellung des zur Fehlersuche notwendigen Mehraufwands berechtigt. Aus diesem Verstoß resultierende Verzögerungen gehen zu Lasten des Käufers bzw. Verursachers.

7. Haftung

  • Sofern ein Schaden nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haftet TechniSat lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    TechniSat haftet in diesem Umfang auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
    Gegenüber Käufern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, ist die o. g. Haftung jedoch auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer ggf. ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben von den genannten Beschränkungen unberührt.
  • Der Käufer ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Vereinbarungen gegenüber Nichtkaufleuten die Haftung für Schäden, soweit es sich nicht um Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu begrenzen. Soweit es sich bei seinen Kunden um Unternehmer handelt (Lieferkette), ist der Käufer verpflichtet, sämtliche unter Nr. 6 und 7 aufgeführten Beschränkungen, soweit gesetzlich zulässig, an diese weiterzugeben bzw. sicherzustellen, dass seine Kunden die Bestimmungen entsprechend weiterleiten.

8. Eigentumsvorbehalt

  • Alle Lieferungen erfolgen sowohl unter einfachem als auch erweitertem Eigentumsvorbehalt, d. h. verlängertem und Kontokorrentvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von TechniSat gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum von TechniSat.
  • Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder verarbeitete Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an TechniSat zu deren Sicherung ab.
  • Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, so lange TechniSat diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Einziehungsermächtigung des Käufers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung von TechniSat, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt.
  • TechniSat verpflichtet sich, die TechniSat zustehende Sicherheit auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

9. Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung

  • Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen Geschäften, auch der laufenden Geschäftsverbindung, durch den Käufer ist ausgeschlossen.
  • Die Aufrechnung seitens des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Geltendmachung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

10. Schlussbestimmungen

  • Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung vor, so ist dieser Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Daun. TechniSat ist jedoch berechtigt, den Käufer nach Wahl auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
  • Für die Vertragsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht – unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
  • Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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